Krankenfahrten
Wir sind Vertragspartner bei allen Krankenkassen.
Die Verordnung einer Krankenbeförderung ("Taxi-Schein", beim Arzt ausstellbar) und die dazugehörige Genehmingung von Ihrer Krankenkasse legen Sie uns vor, damit wir die Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.
Für nähere Informationen erteilen wir Ihnen hierzu gerne Auskunft.
Selbstverständlich sind wir auch bei der Abwicklung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse für Sie da.
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